Einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zufolge (AZ. C-234/1) verstößt die so genannte Ausländersteuer (§§ 49ff. EStG), die in Deutschland für Auftritte ausländischer Künstler erhoben wird, gegen das europäische Diskriminierungsgebot des EU-Vertrags. Bislang hat die Bundesregierung auf diese Entscheidung noch nicht reagiert.
wär ne feine sache, weil dann kommen solche Ticketpreise von 50€ wie bei Meiden, metallica usw. nichtmehr zu stande