ACHTUNG an alle Kazaa&Co benutzer

  • Also ich hab da so ´n Bericht in der neuen C´t gelesen. Ich gebe euch jetzt ein paar Zeilen daraus bekannt, wo ich denke das die wichtig sind.
    „Danach wird der Download aus dem Netz zwar für legal gehalten, nicht aber der Upload und damit die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Materialien. Wahrscheinlich ist jedoch, dass vor allem die Musikindustrie den neuen „Rückenwind“ duch die GesetzÄNDERUNG ( !!!) dazu nutzen wird, nun mehr verstärkt gegen die Teilnehmer von Kazaa&Co vorzugehen. Wer also künftig Filme oder musik über die Tauschbörsen anbietet, könnte sich empfindlichen Schadensersatzforderungen gegenübersehen- wenn er ermittelt wird.“
    Der Artikel ist ziehmlich lang. Wer ihn gerne komplett haben möchte kann bescheid sagen dem kann ich es dann per mail schicken.
    Hinzuzufügen ist noch das das ein Justiziar nom Heise Verlag geschrieben hat und das nicht nur heiße luft aus einem Bild-Zeitungsartikel ist *gg*
    Aber wenn die medien schon darüber berichten dann ist die kacke am dampfen. Ich sag das hier jetzt weil ich nicht will das irgentjemand von euch sich keine neues auto leisten kann weil er da noch n paar schulden abbezahlen muss *g*
    Also macht das beste draus!

  • heißt das, dass man zwar downloaden darf aber nicht uploaden? :skeptisch:

    June 13, 2004 - MUNICH
    July 5, 2007 - VIENNA
    May 14, 2009 - VIENNA
    July 9, 2014 - VIENNA
    June 4, 2015 - VIENNA

  • @sad ja und das ist nicht gerade n strafbetrag von 15 euro. das geht in die tausende!


    @ Otto na denn haste schwein *g*


    Bass genau. und somit wollen sie erreichen das kazaa&co aussterben. klar wenn keine mehr was reinstellt gibt es auch nix mehr zu holen

  • jo nem kumbl vom markus (admin von metallica-world.de) wurd schon ein klagebrief geschickt - allerdings schon vor paar monaten... und da gab's ja die brisante nachricht dass, ich glaub innorwegen war's, da schon klagebriefe geschickt wurden. 250€ oda so näheres weiß ich auch net...

  • mit 250 euro ist er ja dann noch gut drann.
    ich artikel dazu steh auch noch emhrüber das gesetz drinn und was wegen dem verbot cd´s zu brennen und so weiter.
    soll ich ihn reinstellen?

  • wenn du den hier mal ganz rein stellen könntest, wäre nett!

    We'll lose the things we've fighted for
    Each rise is followed by a fall
    We'll lose the ones we love, the ones we most adore
    Yet go on... We go on

  • Zitat

    Original von Black-Thrash
    @Sad ich denke schon. anders könnte ich mir das net erklären


    also ich stell den text echt nur rein wenns keinen stört... *hust* es sind nähmlich 1,5 seiten


    Ja anders könnt ich mir des auch ned erklären!
    Hau her den Artikel :D

  • Das was in Norwegen passiert wird hier nie passieren weil es gesetzlich verboten ist. Sowas nennt sich "Datenschutzgesetz" :skeptisch: Das mit dem Upload liegt denk ich eher daran, dass die Musikindustrie nicht in eure DSL-Leitung reinfuschen darf um Downloads herauszufinden, sehr wohl dürfen sie nach illegalen Inhalten suchen und euch ggf. finden aber nur über öffentliche Wege. Das wär ja wie ne Hausdurchsuchung ohne vorhegegangenem Verdacht :skeptisch:

  • Kopieren verboten?


    Immerhin, zu einem gänzlichen Verbot privater, nicht kommerzieller Kopien digitaler Produkte hat sich die Bundesregierung nicht durchringen können. Der neu gestaltete § 53 der Urheberrechtgesetzes (UrhG) sieht nach der Umgestaltung vor, dass „einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen“, weiter zulässig sind.
    Hört sich gut an, klingt nach grenzenloser Kopierfreiheit für den Einzelgebrauch. Der Pferdefuß finden sich in §95a in Gestalt eines „ Schutzes technischer Maßnahmen“. Verboten ist die „Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zum Schutze eines Werkes ohne Zustimmung des Rechtsinhabers“. Technische Maßnahmen im sinne des Gesetzes sind „Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken.
    Wer also etwas mit Brenner- oder Wandlerprogramm eine kopiergeschützte Audio-CD oder Software für den eigenen Laptop, das Auto oder einen Freund brennen will, handelt künftig rechtswidrig. Er kann sich daher mit zivilrechtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen der Industrie konfrontiert sehen. Die Verstellung, Verbreitung und der Verkauf derartiger Programme ist zukünftig sogar gänzlich verboten. Auf Grund dieser neuen Gesetzeslage ist damit zu rechnen, dass die Industrie zukünftig vor allem im Musik- und Software-Bereich noch stärker als bisher sämtliche Angebote flächendeckend mit Kopierschutzmaßnahmen versehen wird, die eine Privatkopie damit juristisch u zulässig macht. Damit nicht genug, macht sich derjenige, der in der Absicht, sich oder einem Dritten Zugang zu geschützten Werken zu ermöglichen, den Kopierschutz umgeht, nach § 108b sogar strafbar. Wenigstens hier gilt jedoch die Einschränkung, dass eine Strafbarkeit ausgeschlossen ist, wenn die tat „ ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen“ erfolgt. Insofern führt die Reform des Urheberrechtsgesetzes zumindest nicht zu einer kriminalisierung weiter kreise der Bevölkerung. Betroffen sind also zumindest von der strafrechtlichen Regelung nur professionelle Raubkopierer, die eine finanzielle Gegenleistung für ihr Tun erlangen. Neu ist die Verpflichtung der Anbieter, Kopierschutzmaßnahmen gemäß § 95d „deutlich sichtbar mit angaben über die Eigenschaften der technischen Maßnahmen“ zu kennzeichnen. Im Unterschied zu der bisherigen Rechtslage muss daher beispielsweise eine Audio-„ Un-CD“, die gegen eine Vervielfältigung geschützt ist, auf der Verpackung einen diesbezüglichen Hinweis aufweisen. Das Entfernen derartiger Hinweise ist künftig ebenso verboten wie die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen.
    Grundsätzlich hat sich durch die Reform des Urheberrechts für die Tauschbörsen an der Juristen angenommenen Rechtslage wenig geändert. Danach wird der Download aus dem Netz zwar für legal gehalten, nicht aber der Upload und damit die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Materialien. Wahrscheinlich ist jedoch, dass vor allem die Musikindustrie den neuen „Rückenwind“ durch die Gesetzänderung dazu nutzen wird, um nunmehr verstärkt gegen die Teilnehmer von Kazaa&Co vorzugehen. Wer also künftig Filme oder Musik über die Tauschbörsen anbietet, könnte sich empfindlichen Schadensersatzforderungen gegenüber sehen- wenn er ermittelt wird. Die Herausgabe von Nutzdaten ist allerdings nach Meinung der meisten Juristen den Providern nach wie vor nur auf Anforderung von Gerichten und Staatsanwaltschaft in Strafverfahren erlaubt. Faktische Änderung bringt die Gesetzreform daher nur für sogenannte Cracker oder andere Personen, die Software oder sonstige urheberrechtlich geschützte Werke von Kopierschutzmaßnahmen befreien und das Ergebnis dann öffentlich anbieten.
    De facto bedeutet die Gesetzreform schon jetzt die Abschaffung der Privatkopie. Offensichtlich fehlte es dem Gesetzgeber aber an Courage, dies auch eindeutig zuzugeben. Zwar dürfen laut Gesetzestext auch weiterhin für den persönlichen Gebrauch Kopien angefertigt werden- aber nur sofern diese keinen Kopierschutz aufweisen. Denn diesen zu umgehen ist verboten. Immerhin verzichtet das Gesetz auf eine Kriminalisierung derjenigen, die trotzdem verbotenerweise eine Kopie ihrer ordnungsgemäß erworbenen Audio-CD mit Schutz für ihr Autoradio herstellen wollen. Diese könnten sich jedoch zivilrechtlichen Ansprüchen, insbesondere auf Schadensersatz, ausgesetzt sehen. Das pflichtgemäß von den Beteiligten als großer Wurf verkaufte „ Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ ist nichts weiter als eine Ansammlung fauler Kompromisse und Flickwerk, mit denen keine Seite so richtig glücklich sein kann. Dies ist nicht allein die Verantwortung der deutschen Gesetzgebers, da sich die Änderung zumindest in ihren Grundzügen an Vorgaben aus Brüssel zu orientieren hatten. Allerdings gaben diese nicht unbeträchtlichen Spielraum, der nur mangelhaft genutzt wurde


    Joerg Heindrich ist justiziar des Heise Zeitschriften Verlags und Rechtsanwalt in Hannover.

  • Sad~but~true:
    das ist doch kein problem die leute aufzuspüren, die suchen nach allen möglichen stuff, connecten alless und haben somit die IP der user und somit auch adresse, name usw....


    Say your prayers little one, don't forget, my son, to include everyone
    tuck you in, warm within, keep you free from sin, till the sandman he comes
    sleep with one eye open, gripping your pillow tight
    exit light, enter night,take my hand, off to never never land

  • jo kazaa stell ja das programm zur verbindung her. und damit haben die auch deine ip. und die werden se auch immer haben denn alle downloads und uploads werden dort in den banken gespeichert. ich hab mal gelesen das die über 10 jahre aufbewart werden. da sind noch dateinen vom vorgänger drinn! ach wie hierß das doch gleich?... da waren die dateien alle noch auf nem server gespeichert, elend lange datenübertragung.... verdammt... ich komm net drauf... HELP!

  • Zitat

    connecten alless und haben somit die IP


    Die Polizei darf afaik nichts illegales downloaden um an deine IP zu kommen, ich denke eher die schreiben einen Brief ans Kazaa Netzwerk und fragen da nach der IP

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