Problembehandlungen

  • Vielleicht ist der Thread (sofern er einmalig ist) ganz hilfreich,da taeglich bei dem ein oder anderen von uns Musikern Probleme mit Musikintrumenten auftreten.


    Ich hab z.B ein Problem mit meinem Hughes & Kettner warp 7 combo.Ich hatte ihn bereits einmal zurueck geschickt und die Garantie beansprucht,jetzt trat der naechste Deffekt am Geraet auf.
    Der amp bekommt keine wirkliche lautstaerke mehr raus.Ich schließe schaeden an kabeln,steckern,oder Gitarren aus,da ich bereits mehrere Kabel und Gitarren verwendet habe.


    Ist der Umtausch ueber Garantie eigentlich Moeglich oder muss ich den amp jedes mal einschicken lassen?

  • ich würd sagen das is möglich, ich würd einfach mal in den Laden gehen, wo du ihn gekauft hast, und nachfragen ;)

  • also als angehender einzelhändler, muss ich etz mal mein senf dazu geben :D


    sollte rechtlich kein problem sein! solang du den kassenzettel hast... ( kulanzsache) wenn ein defekt nach 3-maligen reparieren nicht behoben ist kannst du dein geld zurückverlangen ( vom kaufvertrag zurücktreten) oder auf ein neues gerät bestehen


    so ich glaub das wär geklärt :D

  • Also reinrechtlich gesehen sollte also kein Problem bestehen,solange ich den Deffekt nicht zu verschulden hab?
    Bei mir ist es so,dass ich nicht mal eben zum laden hinfahren kann weil er weiter weg liegt.Bevor ich ihn jetzt noch 2x hin und her schicken lasse würde ich lieber gleich ein intaktes Gerät haben.Bzw. wenn Musik-Produktiv bestätigt das der amp kaputt ist,und ich ihn gleich umtauschen koennte..

  • Du hast eine gesetzliche Garantie von 2 Jahren ab zustande kommen des Kaufvertrages. D.h. wenn innerhalb von 2 Jahren ab Kaufdatum irgend ein Defekt am Gerät auftritt, der nicht durch Eigenverschulden zustande kam, hast Du das Recht und der Verkäufer die Pflicht, Dir das Gerät zu reparieren oder Ersatz zu liefern, sprich Neugerät. (1. Lehrjahr Berufschule Wirtschaftskunde ;)) Ich würd da erstmal bei dem Laden anrufen und fragen, was die Dir anbieten können. Wenns eine Reparatur wird, besteh auf ein Ersatzgerät, für die Dauer der Reparatur.


    Edit: und hier noch was aus dem BGB:


    § 443


    Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie


    (1) Übernimmt der Verkäufer oder ein Dritter eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie eingeräumt hat.


    (2) Soweit eine Haltbarkeitsgarantie übernommen worden ist, wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.

  • wie läuft das eigentlich mit so kostbaren auf vintage getrimmten fenders...so 6000,- muddy waters relic- teile?


    die sind ja von haus aus schon akribisch auf "used" getrimmt, haben macken, schürfen und kanten bis der arzt kommt...und da gleicht ja auch kein modell exakt dem anderen..


    angenommen man hat son teil...hängt sichs zuhause ummen hals und der lack bröckelt dir vor die füsse...
    wie machst du dem verkäufer deines vertrauens klar dass datt nich schon vorher war?
    haben die da extra 360 grad.body-aufnahmen zum abchecken im computer? :D ....

  • Zitat

    Original von patricKH
    angenommen man hat son teil...hängt sichs zuhause ummen hals und der lack bröckelt dir vor die füsse...
    wie machst du dem verkäufer deines vertrauens klar dass datt nich schon vorher war?
    haben die da extra 360 grad.body-aufnahmen zum abchecken im computer? :D ....


    Ein Profi erkennt "aged"-Schäden gegenüber neueren wohl.
    Zum Beispiel am Lackfinish, Farbe der abeplatzten Stelle etc.
    Ich fände es aber eigentlich seltsam, bei einer Aged-Gitarre einen Lackschaden geltend zu machen.... :D



    Zitat

    Original von Dark Angel
    Du hast eine gesetzliche Garantie von 2 Jahren ab zustande kommen des Kaufvertrages. . (1. Lehrjahr Berufschule Wirtschaftskunde ;))


    Da hätte man dir aber beibringen müssen, dass es keine gesetzliche Garantie gibt, nur eine gesetzliche Gewährleistung.Alles , was der Hersteller darüber FREIWILLIG gewährt, ist Garantie ;)

    Zu merken:
    `nen = einen ( "Gib mir `nen Apfel!")
    `n = ein ( "Das ist `n Plektrum" )
    Listen, repeat, and fight the Augenkrebs!

  • Zitat

    Original von Diatonic


    Da hätte man dir aber beibringen müssen, dass es keine gesetzliche Garantie gibt, nur eine gesetzliche Gewährleistung.Alles , was der Hersteller darüber FREIWILLIG gewährt, ist Garantie ;)


    Das habe ich gemeint. Garantie und Gewährleistung werden oft verwechselt.



    Was ist Gewährleistung ? Was beinhaltet die (gesetzliche) Gewährleistung ?


    Wenn der Verkäufer "Gewähr zu leisten" hat, steht der Verkäufer steht dafür ein, dass die gehandelte Ware ZUM ZEITPUNKT DES VERKAUFS frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Das heisst konkret, dass die Ware die (kauf)vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen muss. Seit der BGB-Novellierung bedeutet das auch, dass Werbeaussagen zutreffen müssen und Lieferungen mengenmässig richtig ausgeführt sein müssen. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Käufer.


    Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Bis dahin galt bei Neuwaren eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, eine Gewährleistung für gebrauchte Waren konnte vollständig ausgeschlossen werden.
    Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Geräts nunmehr 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen,dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand.


    Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Dies gilt für neue wie gebrauchte Waren gleichermassen.
    In vielen Fällen wird dieser Nachweis wohl nur schwer zu führen sein. Das heisst in der Praxis, dass nach Ablaufen der 6-Monats-Frist nur noch in wenigen Fällen eine Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann und der Kunde im Regelfall auf die Kulanz des Händlers angewiesen sein wird - die Situation stellt sich demnach für Händler und Käufer nicht wesentlich anders dar als bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsnovellierung zum 1.1.2002.


    Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?


    "Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel). Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden.


    Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile (oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum "garantiert" wird. Je nachdem, ob die Garantiezusage gegenüber dem Kunden vom Händler oder vom Hersteller kommt, ist bei Mängeln der Händler oder der Hersteller anzusprechen. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.


    Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar - im Umfang oder der Zeitdauer - verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.

  • ich hab in der vergangen einige gitarren getestet, einige davon hatten binding andere nich, allerdings spielten sich alle mit binding grotten scheiße (egal ob epiphone, ltd oder ibanez), jetz würde mich interressieren ob das wirklich was mit dem weißem binding zu tun haben kann und erfüllt son binding eigentlich noch irgendeinen zweck oder dient das nur zur optik?

  • Zitat

    Original von Metalfreak05
    ich hab in der vergangen einige gitarren getestet, einige davon hatten binding andere nich, allerdings spielten sich alle mit binding grotten scheiße (egal ob epiphone, ltd oder ibanez), jetz würde mich interressieren ob das wirklich was mit dem weißem binding zu tun haben kann und erfüllt son binding eigentlich noch irgendeinen zweck oder dient das nur zur optik?


    Ein Binding steigert die Bespielbarkeit immens, damit kannst Du doppelt so schnell über das Grifbrett flitzen ;)

  • Sei nit fies :D.
    Ein Binding ist ein rein optisches Gimmick.
    Hat nix mit der Bespielbarkeit zu tun.

    Zu merken:
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  • Naja, man kann ja nit alles wissen.
    Ausserdem schnappt man ja auch als Newbie schonmal Gespräche in Foren auf, wo sich zwei Alteingesessene ERNSTHAFT darüber unterhalten, ob Mechanik-Drehgriffe aus Perlmutt den Klang anders beeinflussen als welche aus Plastik.
    Wenn man SOWAS dann ernst nimmt, kann man sich auch fragen, ob ein Binding das Schwingverhalten des Halses ( Sustain, Ansprache) beeinflusst....
    Gitarristen hören ja eh das Gras wachsen.

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    `n = ein ( "Das ist `n Plektrum" )
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  • Jetzt hat es mich auch erwischt 8o



    Mein Boss ME-50 funzt nich mehr. :unsure:


    Hab glücklicherweise noch Garantie


    Und meine Bestellung bei Thomann (Pleks, Saiten + der ganze Kack)


    is jetzt schon 10 Tage unterwegs :skeptisch:


    Is das norma`l?

  • hast du nen akku für das teil oder benutzt du batterien?...
    ich hab den über batterie laufen und bei mir funktionieren manche 9volt-batterie-typen garnich!
    weiss der henker warum...

  • Dann meß doch einfach mal nach, ob da was aus dem Netzteil rauskommt.
    Oder teste, ob's mit Batterien funktioniert... Die Boss Netzteile haben gerne nen Kabelbruch

  • Teste das trotzdem mal aus. So'n Kabel kann auch bei anderen Netzteilen brechen...
    Und wenns nicht daran liegt, mußt du dem Händler ja nicht sagen, daß du kein Boss Netzteil benutzt hast...
    Ich glaub aber auch nicht, daß das ne Auswirkung auf die Garantie hat, wenn du nicht grad nen 50 Volt Trafo angeschlossen hattest.

  • das Problem is ja nich, dass der keinen Saft hat. Delay, Modelling, Acoustic Simulator funzt alles noch nur Overdrive/Distortion nicht mehr.
    Mein Netzteil läuft auf genausoviel Volt wies in der Bedienungsanleitung angegeben ist, und läuft auch schon seit Mai 2005 problemlos

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